Mitwirkungspflicht von Kunden im Zertifizierungsverfahren

Über den nachfolgenden Link zur FGW e.V. (Herausgeber der Zertifizierungsrichtlinien) möchten wir Sie über die Mitwirkungspflicht informieren, damit ein Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen werden kann:

Information der FGW e.V.

Sprechen Sie uns bitte an, um Fragen dahingehend klären zu können.

Neue Regelung für Anlagenzertifikate vom Typ B unter Auflage

Nach Beschluss des Bundestags wurde im Zuge einer Novelle des EnWG am 19.07.2022 die NELEV (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) geändert. Die Änderung hat das Ziel, Zertifizierungsverfahren zu beschleunigen. Innerhalb des Übergangszeitraums (bis zum 31.12.2025) können Anlagenzertifikate vom Typ B (Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von 135 kW bis 950 kW) unter Auflagen ausgestellt werden. Der dabei einzuhaltende Mindestumfang der Zertifikate wird von der NELEV vorgegeben.

Spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme der ersten Erzeugungseinheit sind entsprechende Nachweise zu den Auflagen des Anlagenzertifikats bei der Zertifizierungsstelle einzureichen.

Zur Ausgestaltung und Umsetzung der in der NELEV formulierten Prüfpunkte gibt der VDE FNN im Dokument Ausführungshinweise zum Anlagenzertifikat (B) unter Auflage entsprechende Bewertungsvorgaben und Hinweise, welche Auflagen ggf. als zulässig angesehen werden können.

Die Umsetzung der NELEV und der Anforderungen des VDE FNN wird über eine Ergänzung (Beiblatt 2) der Technischen Richtlinie FGW TR8 Rev. 09 (Zertifizierungsrichtlinie) beschrieben.

Um das Projektrisiko für den Anschlussnehmer zu minimieren, wird empfohlen alle Unterlagen möglichst vollständig einzureichen. Sollten die Auflagen des Anlagenzertifikats nicht innerhalb der Frist abgestellt sein, ist der Netzbetreiber verpflichtet die Erzeugungsanlage vom Netz zu trennen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Für Rückfragen können Sie uns gerne ansprechen.

FGW-Webinarreihe Netzanschluss für Erzeugungsanlagen

Hiermit möchten wir Sie auf die spannende Webinarreihe „Erfolgreicher Netzanschluss für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz für Betreiber, Fachplaner und Installateure“ hinweisen. Gerichtet ist die Vortragsreihe an alle Interessierte sowie Fachplaner, Installateure und Betreiber. Hintergrund ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit für die Bevölkerung. Damit beim Ausbau der Erneuerbaren eine Lockerung respektive Beseitigung aller Hürden und Bremsen erfolgen kann wie bspw. die Nachweisführung gemäß der aktuellen TARs, wurden mit allen Stakeholdern Qualifizierungsmaßnahmen beschlossen und auf den Weg gebracht.

Informieren Sie sich bitte auf der Webseite der FGW über die nächsten Webinar-Termine: Wind-FGW | FGW-Seminare

Adressänderung

Veröffentlichung der neuen Netzanschlussregeln / VDE-Anwendungsregeln

Am 19.10.2018 wurden die neuen Netzanschlussregeln für die:

  • Mittelspannung VDE-AR-N 4110
  • Hochspannung VDE-AR-N 4120
  • Höchstspannung VDE-AR-N 4130

veröffentlicht.

Neu ist, dass auch Erzeugungsanlagen mit einer Leistung ab 135 kW und Anschluss an das Mittelspannungsnetz ein Anlagenzertifikat für den Netzanschluss benötigen. Damit fallen unter diese Regelung z.B. die klassischen 750 kWp Photovoltaikanlagen und einzelne BHKW. Für Anlagen mit einer Leistung ≤ 950 kW ist die Ausstellung eines vereinfachten „Anlagenzertifikats B“ ausreichend. Größere Anlagen benötigen wie bisher ein Standard „Anlagenzertifikat A“ bzw. alternativ ein „Anlagenzertifikat C“ (Einzelnachweisverfahren)

Weiterhin wird in den Netzanschlussregeln der Netzanschlussprozess detailliert beschrieben. Es ist geregelt, wann welche Unterlagen vorliegen und wann dann welche Tätigkeiten bis zur endgültigen Betriebserlaubnis durchgeführt werden müssen. Demnach ist das Anlagenzertifikat bis zu 8 Wochen vor Baubeginn dem Netzbetreiber vorzulegen.

Da die neuen Netzanschlussregeln auch neue technische Vorgaben für den Betrieb der Erzeugungsanlagen am Netz machen, ist insbesondere darauf zu achten, dass für die geplanten Erzeugungseinheiten, wie z.B. für Photovoltaik- bzw. Speicher-Wechselrichter, BHKW und Windenergieanlagen, ein entsprechendes Einheitenzertifikat vorliegt. Übergangsweise kann der Netzanschluss auf Basis einer Prototypenbescheinigung für die Erzeugungseinheit erfolgen. Der Zertifizierungsprozess ist in dem Fall innerhalb von 2 Jahren nachzuholen. Sprechen Sie das Thema Einheitenzertifikat bei dem Hersteller bzw. Lieferanten der Erzeugungseinheit rechtzeitig an.

Mit einer Übergangsfrist bis zum 27.04.2019 können noch die derzeitigen Netzanschlussrichtlinien, wie die BDEW-Mittelspannungsrichtlinie 2008 oder die TAB Hochspannung (VDE-AR-N 4120:2015) angewendet werden. Ab diesem Stichtag sind gemäß den Vorgaben des Network Code Requirements for Generators (RfG) nur noch die neuen Netzanschlussregeln gültig.

Die WIND-certification GmbH ist bereits für die neuen Netzanschlussregeln akkreditiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner bei der Anwendung der neuen Netzanschlussregeln für die Anlagenzertifizierung, Komponentenzertifizierung und Einheitenzertifizierung zur Verfügung.