Leitfaden Anlagenzertifikat B, Inbetriebsetzungserklärung und Konformitätserklärung

Über den nachfolgenden Link zur FGW e.V. (Herausgeber der Zertifizierungsrichtlinien) möchten wir Sie über den Leitfaden für Anlagenzertifikate, Inbetriebsetzungserklärungen und Konformitätserklärungen informieren.
Dieser Leitfaden dient als Hilfestellung für Planer, Projektierer und Errichter von Erzeugungsanlagen (EZA), für die im Rahmen des Netzanschlusses von Erzeugungsanlagen und Speichern ein Anlagenzertifikat B benötigt wird. Er stellt zunächst den rechtlichen Rahmen und den Anwendungsbereich dar, gibt einen Überblick über den gesamten Nachweisprozess und zeigt die notwendigen Dokumente für diesen Prozess auf. Hiermit sollen Anwender möglichst praxisnah unterstützt werden, um erfolgreich durch das Zertifizierungsverfahren zu gelangen.
Diese Revision des Leitfadens berücksichtigt noch nicht die geplanten Änderungen der im Jahr 2024 in Kraft tretenden NELEV.

Leitfaden Anlagenzertifikat B, Inbetriebsetzungserklärung und Konformitätserklärung

Der Leitfaden zielt im Titel zwar auf Anlagenzertifikate vom Typ B (EZA kleiner 950 kW), kann aber auch für Anlagenzertifikate vom Typ A (>950 kW) angewendet werden, da die Anforderungen an die benötigten Unterlagen vergleichbar sind.

Sprechen Sie uns bitte an, um Fragen dahingehend klären zu können.

Mitwirkungspflicht von Kunden im Zertifizierungsverfahren

Über den nachfolgenden Link zur FGW e.V. (Herausgeber der Zertifizierungsrichtlinien) möchten wir Sie über die Mitwirkungspflicht informieren, damit ein Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen werden kann:

Information der FGW e.V.

Sprechen Sie uns bitte an, um Fragen dahingehend klären zu können.

Neue Regelung für Anlagenzertifikate vom Typ B unter Auflage

Nach Beschluss des Bundestags wurde im Zuge einer Novelle des EnWG am 19.07.2022 die NELEV (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) geändert. Die Änderung hat das Ziel, Zertifizierungsverfahren zu beschleunigen. Innerhalb des Übergangszeitraums (bis zum 31.12.2025) können Anlagenzertifikate vom Typ B (Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von 135 kW bis 950 kW) unter Auflagen ausgestellt werden. Der dabei einzuhaltende Mindestumfang der Zertifikate wird von der NELEV vorgegeben.

Spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme der ersten Erzeugungseinheit sind entsprechende Nachweise zu den Auflagen des Anlagenzertifikats bei der Zertifizierungsstelle einzureichen.

Zur Ausgestaltung und Umsetzung der in der NELEV formulierten Prüfpunkte gibt der VDE FNN im Dokument Ausführungshinweise zum Anlagenzertifikat (B) unter Auflage entsprechende Bewertungsvorgaben und Hinweise, welche Auflagen ggf. als zulässig angesehen werden können.

Die Umsetzung der NELEV und der Anforderungen des VDE FNN wird über eine Ergänzung (Beiblatt 2) der Technischen Richtlinie FGW TR8 Rev. 09 (Zertifizierungsrichtlinie) beschrieben.

Um das Projektrisiko für den Anschlussnehmer zu minimieren, wird empfohlen alle Unterlagen möglichst vollständig einzureichen. Sollten die Auflagen des Anlagenzertifikats nicht innerhalb der Frist abgestellt sein, ist der Netzbetreiber verpflichtet die Erzeugungsanlage vom Netz zu trennen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Für Rückfragen können Sie uns gerne ansprechen.

FGW-Webinarreihe Netzanschluss für Erzeugungsanlagen

Hiermit möchten wir Sie auf die spannende Webinarreihe „Erfolgreicher Netzanschluss für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz für Betreiber, Fachplaner und Installateure“ hinweisen. Gerichtet ist die Vortragsreihe an alle Interessierte sowie Fachplaner, Installateure und Betreiber. Hintergrund ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit für die Bevölkerung. Damit beim Ausbau der Erneuerbaren eine Lockerung respektive Beseitigung aller Hürden und Bremsen erfolgen kann wie bspw. die Nachweisführung gemäß der aktuellen TARs, wurden mit allen Stakeholdern Qualifizierungsmaßnahmen beschlossen und auf den Weg gebracht.

Informieren Sie sich bitte auf der Webseite der FGW über die nächsten Webinar-Termine: Wind-FGW | FGW-Seminare