Vereinfachte Zertifizierung von Erzeugungsanlagen

Mit Inkrafttreten des Solarpaket I am 15.05.2024 tritt die geänderte NELEV (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) und die EAAV (Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung) in Kraft. Dadurch entfällt für die Erzeugungsanlagen das Anlagenzertifizierungsverfahren, welche über eine kumulierte installierte Leistung von bis zu 500 kW hinter demselben Netzanschlusspunkt aufweisen und eine maximale Einspeiseleistung von 270 kW erbringen.

Diese neue Ausnahme gilt unabhängig von der Spannungsebene. Dadurch soll das Nachweisverfahren für die genannten Anlagen vereinfacht werden. Die Anwendungshilfe des VDE / FNN zur NELEV Novelle 2024 und zur EAAV beschreibt, wie der vereinfachte Anschluss der betreffenden Erzeugungsanlagen umgesetzt werden kann. Eine Anlagenzertifizierung nach den bisherigen Verfahren ist für diese Anlagen aber auch nach wie vor möglich.

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