Anlagenzertifikat B unter Auflage

Hiermit möchten wir Sie über die Möglichkeit informieren, dass das Anlagenzertifikat vom Typ B (gilt für Anlagen im Leistungsbereich 135 kW bis 950 kW) alternativ zum regulären Verfahren nach VDE-AR-N 4110 (Kap. 11.4.24) auch als „Anlagenzertifikat B unter Auflage“ von uns erstellt werden kann. Ziel ist es Zertifizierungsverfahren zu beschleunigen. Grundlage dafür bilden folgende Dokumente:

Die Standardvariante der Nachweisführung ist das reguläre Anlagenzertifikat B gemäß VDE-AR-N 4110 Kap. 11.4.24. Dem Anschlussnehmer wird auch bei Wahl des Verfahrens „Anlagenzertifikat (B) unter Auflage“ empfohlen, der Zertifizierungsstelle frühestmöglich alle verfügbaren zertifizierungsrelevanten Unterlagen einzureichen, welche dann durch die Zertifizierungsstelle in die Evaluierung einbezogen werden, da diese Unterlagen ohnehin spätestens zur Konformitätserklärung benötigt werden.

Die Zertifizierungsstelle wird auf Basis der vorliegenden projektspezifischen Unterlagen über die in der NELEV beschriebenen Mindestkriterien hinaus die weiteren Evaluierungen vornehmen. Es wird insofern grundlegend angestrebt, auch mit dem „Anlagenzertifikat (B) unter Auflage“ eine möglichst vollständige Konformitätsnachweisführung zu erreichen, um das Projektrisiko für den Anschlussnehmer zu minimieren.

Gemäß dem Beiblatt 2 zur FGW TR8 Rev. 09 gibt es folgende Hinweise und Empfehlungen zum Verfahrensablauf:

Die Planung, der Aufbau und die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage müssen gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4110 und den gültigen TAB des Netzbetreibers erfolgen. Die Verantwortung für die Einhaltung der gegebenen Anforderungen trägt hier der Planer bzw. Betreiber.

Die notwendigen Unterlagen sind wie in den nachfolgenden Punkten gefordert durch den Anschlussnehmer einzureichen oder in Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle in anderer Form zu übermitteln. Alle im „Anlagenzertifikat (B) unter Auflage“ gemäß NELEV aufgelisteten verbleibend offenen Nachweispunkte sind spätestens 18 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit, im Zuge der Erstellung der Konformitätserklärung (und damit der Nachweis der vollständigen Erfüllung der Anforderungen der VDE-AR-N 4110) zu klären. Die Netzbetreiber werden hierzu gemäß NELEV spätestens 2 Monate vor Ablauf dieser Frist schriftlich mahnen. Sollten die Auflagen des Anlagenzertifikats nicht innerhalb der Frist abgestellt sein, ist der Netzbetreiber verpflichtet die Erzeugungsanlage vom Netz zu trennen.

Die Zertifizierungsstellen empfehlen eine rechtzeitige Einreichung (spätestens 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit) aller noch offenen Unterlagen/Informationen zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen. Die Zertifizierungsstelle wird hierzu bei mit Fristablauf weiterhin bestehenden Mängeln und ggf. Abschaltung der Erzeugungsanlage keine Verantwortung/Haftung übernehmen.

Folgende Mindestkriterien sind gemäß NELEV zu erfüllen:

Prüfpunkt 1: Gültige Einheitenzertifikate der zertifizierungspflichtigen Erzeugungseinheiten

Prüfpunkt 2: Vollständige Vorlage der vom Anschlussnehmer mit dem Netzbetreiber vereinbarten Leistungsangaben der Anschlussscheinleistung, der Wirkleistung jeweils für Einspeisung und Bezug sowie der installierten Wirkleistung

Prüfpunkt 3: Schutzkonzept, bestehend aus übergeordnetem Entkupplungsschutz, Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheit, Eigenschutz der Erzeugungseinheit, und die Erfüllung der Vorgaben des Netzbetreibers

Prüfpunkt 4: Konzept zur Wirkleistungssteuerung des Netzsicherheitsmanagements und zur Blindleistungsregelung sowie deren Eignung zur Umsetzung der Vorgaben des Netzbetreibers

Welche Dokumente sind dazu mindestens einzureichen:

  1. Einheitenzertifikate für alle zertifizierungspflichtigen Erzeugungseinheiten
  2. Komponentenzertifikat des zwischengelagerten Schutzes (sofern vorgesehen)
  3. Komponentenzertifikat des EZA-Reglers
  4. Formblatt E.8
  5. Formblatt E.9
  6. Einphasiger Übersichtsschaltplan (SLD) mit mindestens Erzeugungseinheiten (EZE)/Speicher, vorzugsweise inklusive:
    • Schutzeinrichtungen mit zugeordneten Messwandlern
    • Prüfschnittstellen und Schaltgeräten inkl. Signal- und Auslöseverbindungen
    • Angaben zu Bezugsanlage/Kompensationsanlagen, soweit relevant
    • Angabe des Typs bzw. Datenblatt des geplanten Netzschutzgeräts
  7. Betreiber-Bestätigung der Planung notwendiger unterbrechungsfreier Hilfsenergieversorgungen (für Übergabestation sowie für ggf. installierten zwischengelagerten Schutz)
  8. Betreiber-Bestätigung der Verfügbarkeit einer Prüfklemmenleiste für den zwischengelagerten Schutz
  9. Betreiber-Bestätigung, dass übergeordneter Entkupplungsschutz und Schutz an den EZE/zwischengelagerter Schutz auf unabhängige Schaltgeräte wirken, sofern dies nicht bereits aus dem SLD erkennbar ist
  10. Datenblätter der vorgesehenen Strom- und Spannungswandler für den Entkupplungsschutz
  11. Kommunikationskonzept Netzsicherheitsmanagement
  12. Kommunikationskonzept Blindleistungsregelung

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Zertifizierungsverfahren zu beschleunigen. Sprechen Sie uns an, wenn der Inbetriebsetzungstermin Ihrer Anlage ggf. die Ausstellung eines Anlagenzertifikats B unter Auflage erforderlich macht. Wir geben Ihnen die entsprechende Rückmeldung, ob mindestens alle oben aufgeführten Prüfpunkte der NELEV erfüllt sind.