Veröffentlichung der neuen Netzanschlussregeln / VDE-Anwendungsregeln

Am 19.10.2018 wurden die neuen Netzanschlussregeln für die:

  • Mittelspannung VDE-AR-N 4110
  • Hochspannung VDE-AR-N 4120
  • Höchstspannung VDE-AR-N 4130

veröffentlicht.

Neu ist, dass auch Erzeugungsanlagen mit einer Leistung ab 135 kW und Anschluss an das Mittelspannungsnetz ein Anlagenzertifikat für den Netzanschluss benötigen. Damit fallen unter diese Regelung z.B. die klassischen 750 kWp Photovoltaikanlagen und einzelne BHKW. Für Anlagen mit einer Leistung ≤ 950 kW ist die Ausstellung eines vereinfachten „Anlagenzertifikats B“ ausreichend. Größere Anlagen benötigen wie bisher ein Standard „Anlagenzertifikat A“ bzw. alternativ ein „Anlagenzertifikat C“ (Einzelnachweisverfahren)

Weiterhin wird in den Netzanschlussregeln der Netzanschlussprozess detailliert beschrieben. Es ist geregelt, wann welche Unterlagen vorliegen und wann dann welche Tätigkeiten bis zur endgültigen Betriebserlaubnis durchgeführt werden müssen. Demnach ist das Anlagenzertifikat bis zu 8 Wochen vor Baubeginn dem Netzbetreiber vorzulegen.

Da die neuen Netzanschlussregeln auch neue technische Vorgaben für den Betrieb der Erzeugungsanlagen am Netz machen, ist insbesondere darauf zu achten, dass für die geplanten Erzeugungseinheiten, wie z.B. für Photovoltaik- bzw. Speicher-Wechselrichter, BHKW und Windenergieanlagen, ein entsprechendes Einheitenzertifikat vorliegt. Übergangsweise kann der Netzanschluss auf Basis einer Prototypenbescheinigung für die Erzeugungseinheit erfolgen. Der Zertifizierungsprozess ist in dem Fall innerhalb von 2 Jahren nachzuholen. Sprechen Sie das Thema Einheitenzertifikat bei dem Hersteller bzw. Lieferanten der Erzeugungseinheit rechtzeitig an.

Mit einer Übergangsfrist bis zum 27.04.2019 können noch die derzeitigen Netzanschlussrichtlinien, wie die BDEW-Mittelspannungsrichtlinie 2008 oder die TAB Hochspannung (VDE-AR-N 4120:2015) angewendet werden. Ab diesem Stichtag sind gemäß den Vorgaben des Network Code Requirements for Generators (RfG) nur noch die neuen Netzanschlussregeln gültig.

Die WIND-certification GmbH ist bereits für die neuen Netzanschlussregeln akkreditiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner bei der Anwendung der neuen Netzanschlussregeln für die Anlagenzertifizierung, Komponentenzertifizierung und Einheitenzertifizierung zur Verfügung.