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Neue Regelung für Anlagenzertifikate vom Typ B unter Auflage

Nach Beschluss des Bundestags wurde im Zuge einer Novelle des EnWG am 19.07.2022 die NELEV (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) geändert. Die Änderung hat das Ziel, Zertifizierungsverfahren zu beschleunigen. Innerhalb des Übergangszeitraums (bis zum 31.12.2025) können Anlagenzertifikate vom Typ B (Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von 135 kW bis 950 kW) unter Auflagen ausgestellt werden. Der dabei einzuhaltende Mindestumfang der Zertifikate wird von der NELEV vorgegeben.

Spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme der ersten Erzeugungseinheit sind entsprechende Nachweise zu den Auflagen des Anlagenzertifikats bei der Zertifizierungsstelle einzureichen.

Zur Ausgestaltung und Umsetzung der in der NELEV formulierten Prüfpunkte gibt der VDE FNN im Dokument Ausführungshinweise zum Anlagenzertifikat (B) unter Auflage entsprechende Bewertungsvorgaben und Hinweise, welche Auflagen ggf. als zulässig angesehen werden können.

Die Umsetzung der NELEV und der Anforderungen des VDE FNN wird über eine Ergänzung (Beiblatt 2) der Technischen Richtlinie FGW TR8 Rev. 09 (Zertifizierungsrichtlinie) beschrieben.

Um das Projektrisiko für den Anschlussnehmer zu minimieren, wird empfohlen alle Unterlagen möglichst vollständig einzureichen. Sollten die Auflagen des Anlagenzertifikats nicht innerhalb der Frist abgestellt sein, ist der Netzbetreiber verpflichtet die Erzeugungsanlage vom Netz zu trennen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Für Rückfragen können Sie uns gerne ansprechen.

Veröffentlichung der neuen Zertifizierungsrichtlinie TR8 und Modellvalidierungsrichtlinie TR4

Die Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energie (FGW e.V.) hat am 01.02.2019 neue Revisionen der technischen Richtlinien für Erzeugungseinheiten und -anlagen und Speicher sowie für deren Komponenten veröffentlicht:

  • Revision 9 der Zertifizierungsrichtlinie TR8 („Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen, Speicher sowie für deren Komponenten am Stromnetz“)
  • Revision 9 der Modellvalidierungsrichtlinie TR4 („Anforderungen an Modellierung und Validierung von Simulationsmodellen der elektrischen Eigenschaften  von Erzeugungseinheiten und -anlagen, Speicher sowie deren Komponenten“)

Gemeinsam mit der bereits am 01.09.2018 veröffentlichten Revision 25 der Prüf- und Messvorschrift TR3 können nun gemäß den Anforderungen der im November 2018 veröffentlichten neuen Netzanschluss-/Anwendungsregeln (VDE-AR-N 4110, 4120 und 4130) die Zertifizierungen von Erzeugungsanlagen (EZA), Erzeugungseinheiten (EZE) sowie deren Komponenten durchgeführt werden.

Die WIND-certification GmbH ist seit Jahren Mitglied im Fachaussschuss für Elektrische Eigenschaften bei der FGW, welcher die Richtlinien TR3, TR4 und TR8 erstellt. Sprechen Sie uns an. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Zertifizierungsvorhaben.