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Neue Regelung für Anlagenzertifikate vom Typ B unter Auflage

Nach Beschluss des Bundestags wurde im Zuge einer Novelle des EnWG am 19.07.2022 die NELEV (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) geändert. Die Änderung hat das Ziel, Zertifizierungsverfahren zu beschleunigen. Innerhalb des Übergangszeitraums (bis zum 31.12.2025) können Anlagenzertifikate vom Typ B (Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von 135 kW bis 950 kW) unter Auflagen ausgestellt werden. Der dabei einzuhaltende Mindestumfang der Zertifikate wird von der NELEV vorgegeben.

Spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme der ersten Erzeugungseinheit sind entsprechende Nachweise zu den Auflagen des Anlagenzertifikats bei der Zertifizierungsstelle einzureichen.

Zur Ausgestaltung und Umsetzung der in der NELEV formulierten Prüfpunkte gibt der VDE FNN im Dokument Ausführungshinweise zum Anlagenzertifikat (B) unter Auflage entsprechende Bewertungsvorgaben und Hinweise, welche Auflagen ggf. als zulässig angesehen werden können.

Die Umsetzung der NELEV und der Anforderungen des VDE FNN wird über eine Ergänzung (Beiblatt 2) der Technischen Richtlinie FGW TR8 Rev. 09 (Zertifizierungsrichtlinie) beschrieben.

Um das Projektrisiko für den Anschlussnehmer zu minimieren, wird empfohlen alle Unterlagen möglichst vollständig einzureichen. Sollten die Auflagen des Anlagenzertifikats nicht innerhalb der Frist abgestellt sein, ist der Netzbetreiber verpflichtet die Erzeugungsanlage vom Netz zu trennen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Für Rückfragen können Sie uns gerne ansprechen.

Zertifizierung

WIND-certification GmbH zertifiziert Dampfturbine für die Kläranlage Bottrop nach neuem Einzelnachweisverfahren

Ende November wurde das Anlagenzertifikat für die neue Dampfturbine der Kläranlage Bottrop an die Emschergenossenschaft planmäßig durch die WIND-certification GmbH übergeben. Zur Anwendung kam dabei das neue Einzelnachweisverfahren für Erzeugungsanlagen mit direkt netzgekoppelten Synchronmaschinen. Auf Grundlage dieses Zertifikats konnte im Dezember eine Dampfturbine mit einer elektrischen Leistung von 4 MW in Betrieb genommen.

 

Das hierbei genutzte Einzelnachweisverfahren findet insbesondere dann Anwendung, wenn eine Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht mittels eines Typen- / Einheitenzertifikats erfolgen kann. Dieses Verfahren ist für alle Erzeugungsanlagen mit direkt netzgekoppelten Synchronmaschinen anwendbar.

 

Mit der Inbetriebnahme der Dampfturbine erweitert die Emschergenossenschaft ihre Möglichkeiten der Energieerzeugung auf Basis von unterschiedlichen Energieträgern, wie Wind, Sonne, Faulgas und zukünftig Wasser. Die Emschergenossenschaft betreibt mit der Kläranlage Bottrop eine der größten Kläranlagen Deutschlands, die sich nach der Inbetriebnahme der neuen Dampfturbine vollständig selbst mit Energie versorgen kann.

 

Durch das Anlagenzertifikat der WIND-certification GmbH ist sichergestellt, dass die Einspeisung der elektrischen Energie entsprechend den aktuellen Standards und Normen erfolgt. Dadurch leistet auch die zertifizierte Dampfturbine ihren Beitrag zur Systemstabilität im Energieversorgungsnetz.

Grundsätzlich müssen entsprechend der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) vom 12.06.2017 alle Erzeugungsanlagen mit Einspeisung in das Mittelspannungs- und Hochspannungsnetz entsprechend den gültigen Netzanschlussrichtlinien zertifiziert werden.

Die Zertifizierungsstelle der WIND-certification GmbH ist für die Erstellung von Einheiten-, Komponenten- und Anlagenzertifikaten nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 akkreditiert. Zertifiziert werden alle Arten von Erzeugungsanlagen und Erzeugungseinheiten, wie Verbrennungskraftmaschinen, Windenergieanlagen, Speicher oder Photovoltaikanlagen. Sprechen Sie uns an.