Einheitenzertifikat
Grundlage für die Anlagenzertifizierung ist das Einheitenzertifikat für den Typ einer Erzeugungseinheit. Dieses wird in der Regel vom Hersteller der Erzeugungseinheit in Auftrag gegeben. Die WIND-certification GmbH erstellt Ihnen im Rahmen des Zertifizierungsverfahren und einer positiven Bewertung ein Einheitenzertifikat auf Grundlage der gültigen Netzanschlussrichtlinien und auf Basis der Technischen Richtlinie für Erzeugungseinheiten und -anlagen Teil 8: „Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen, Speicher sowie für deren Komponenten am Stromnetz“ (FGW TR8).
In Deutschland gelten die folgenden Anwendungsregeln für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen:
- Niederspannung (VDE-AR-N 4105)
- Mittelspannung (VDE-AR-N 4110)
- Hochspannung (VDE-AR-N 4120)
- Höchstspannung (VDE-AR-N 4130)
Die WIND-certification GmbH stellt Ihnen das Einheitenzertifikat aus, das als Grundlage für den Netzanschluss in Deutschland dient.
Referenzen
Es wurden bisher 28 Einheitenzertifikate für unterschiedliche Windenergieanlagentypen mit Nennleistungen von 1,5 MW bis 6 MW erstellt (Stand: 02/2026).
Antragsformular
Antragsformular für die Zertifizierung von Erzeugungseinheiten
Prototypen
Der erste Stritt zum Einheitenzertifikat ist der Prototypenstatus der Erzeugungseinheit. Die VDE-Anwendungsregeln definieren einen Prototyen als erste Erzeugungseinheit eines Typs, der wesentliche technische Weiterentwicklungen oder Neuerungen aufweist, und alle weiteren Erzeugungseinheiten dieses Typs, die innerhalb von zwei Jahren nach der Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit dieses Typs in Betrieb gesetzt werden.
Die WIND-certification GmbH stellt Ihnen die Prototypenbestätigung aus, welche den Netzanschluss der Erzeugungseinheiten vor der erfolgreichen Einheitenzertifizierung ermöglicht.
